Windows 7 - OEM versus Volumenlizenz versus Software Assurance

Wenn Firmen auf Windows 7 umsteigen, dann haben sie mehr Möglichkeiten, das Betriebssystem zu erwerben denn je zuvor. Allerdings sollte es dabei nicht nur um den kurzfristig niedrigsten Preis gehen. Sonst stellt sich später womöglich heraus, dass bestimmte Nutzungsrechte teuer nachgekauft oder benötigte Funktionen und Produkte nachträglich nicht mehr erworben werden können. Angesicht des komplizierten Lizenzmodells von Microsoft ist es daher ratsam, den Desktop-Kurs der nächsten 3 Jahre ausführlich zu bedenken.

Die Mehrzahl der Firmen steigt von XP auf Windows 7 um, nachdem sie Vista übersprungen haben, und wird daher mit den kumulierten Änderungen von 2 Releases konfrontiert. Zentrale lizenzrechtliche Änderungen, wie etwa die Kopplung der Enterprise Edition an eine Software Assurance, erfolgten bereits mit dem wenig beliebten XP-Nachfolger. Aber auch sonst hat sich viel getan bei den Rechten und Pflichten des Windows-Anwenders.

Für diese Variante entscheiden sich Unternehmen gerne dann, wenn sie ihre Desktop-PCs nicht in einem Migrationsprojekt auf einmal aktualisieren, sondern sie nach und nach durch den Austausch der Hardware erneuern. Die OEM-Lizenzen sind zweifellos die kostengünstigste Möglichkeit, Windows 7 zu erwerben.

Allerdings sind damit einige Nachteile verbunden:

  • kein Support durch Microsoft, sondern nur durch den PC-Hersteller;
  • kein Re-Imaging-Recht, so dass neue PCs nicht mit Hilfe eines vorbereiteten Systemabbilds geklont werden können;
  • kein nachträglicher Wechsel zwischen der 32- und 64-Bit-Version;
  • Bindung der Lizenz an die Hardware, auf der sie installiert wurde.

Das größte Manko besteht im fehlenden Recht für das Re-Imaging, das eine Automatisierung des Windows-Deployments weitgehend ausschließt. Das betrifft sowohl den Einsatz der kostenlosen Deployment-Tools von Microsoft wie das WAIK und das MDT 2010 als auch Werkzeuge von Drittherstellern. Erlaubt sind hingegen die von XP her bekannten und nicht besonders effizienten Antwortdateien für eine unbeaufsichtigte Installation, mit der auch Anwendungen automatisch eingerichtet werden können.

Das fehlende Recht zur Volumenaktivierung bleibt indes folgenlos, weil OEM-Lizenzen von PC-Verkäufer aktiviert werden und sie dem Anwender diese Aufgabe ein für alle Mal abnehmen. Lästig ist diese Einschränkung dagegen bei der Nutzung von Vollversionen von Windows 7 (Full Packaged Product, FPP), weil damit jeder Rechner einzeln aktiviert werden muss. Aber die Paketversion des Betriebssystems kommt für die allermeisten Unternehmen aus Kostengründen ohnehin nicht in Frage.
 
Wer sich die nachträgliche Anpassung von frisch gelieferten PCs ersparen möchte, kann dem Hardware-Hersteller das Customizing der Installation überlassen ("Custom Factory Image"). Im Gegensatz zum Anwender besitzt dieser ein Re-Imaging-Recht für OEM-Lizenzen, allerdings nur bis zur Übergabe der Rechner an den Kunden. Dieses schließt auch die Möglichkeit ein, beliebige Anwendungen mit dem Betriebssystem zu installieren.

Nutzung von Volumenlizenzen

Die Volumenlizenzierung ist ein besonders schwieriges Kapitel in Microsofts insgesamt unübersichtlichen Lizenzbedingungen. Alleine die Auswahl zwischen gut einem Dutzend Modellen, die sich nach Firmengröße, Branche, Kauf oder Miete sowie beim Wartungsvertrag unterscheiden, erfordert ein ausführliches Studium der Materie.

Allen Varianten sind folgende Eigenschaften gemeinsam:

Sie sind Update-Lizenzen und setzen eine Windows-Version voraus, die zur Nutzung von Volumenlizenzen berechtigen;

  • sie räumen das Recht auf das Re-Imaging ein;
  • sie bieten ein erweitertes Downgrade-Recht;
  • sie müssen nicht einzeln aktiviert werden;
  • der Support erfolgt durch Microsoft (die Bedingungen hängen vom Vertrag ab).

Die geringste Bedeutung hat mittlerweile das erweiterte Downgrade-Recht auf Vista oder XP, nachdem Microsoft die ursprüngliche Frist (bis zum Erscheinen des SP1 oder spätestens am 22. April 2011) großzügig verlängert hat.

Der Update-Charakter von Volumenlizenzen hat zur Folge, dass neue PCs in der Regel mit vorinstallierter OEM-Version gekauft werden müssen, weil eine Volumenaktivierung nur möglich ist, wenn das BIOS einen gültigen SLIC-Eintrag enthält. Rein rechtlich dürfen auch XP-Vollversionen von einem alten PC übernommen werden, wogegen sich OEM-Lizenzen von ausgemusterter Hardware laut EULA nicht auf einem neuen Rechner weiterverwenden lassen.

Unter einer Volumenlizenz sind nur Windows 7 Professional und Enterprise erhältlich, wobei Letztere eine Software Assurance erfordert. Als Voraussetzung für eine Volumenlizenz muss daher eine OEM-Version von Professional oder Ultimate installiert sein, wobei man nach dem Volumen-"Upgrade" auf die Professional Edition Funktionen verliert. Die Home-Versionen qualifizieren sich nicht für das Update auf eine Volumenlizenz.

Die spannende Frage schlechthin beim Erwerb von Volumenlizenzen besteht darin, wie viele man benötigt, um das Re-Imaging-Recht ausüben zu können. Ist es also beispielsweise erlaubt, 500 PCs mit einer vorinstallierten OEM-Version zu kaufen und sie alle mit einem Image zu betanken, das mit den Installationsmedien einer einzigen Volumenlizenz erstellt wurde? Deutsche Anwender berichten, dass sie in Übereinstimmung mit Microsoft so verfahren sind und dieser Blog-Eintrag auf Technet beantwortet diese Frage mit "ja".
 
Zu den nutzungsrechtlichen Neuerungen von Windows 7 im Vergleich zu XP gehört, dass auch Volumenlizenzen aktiviert werden müssen ("Volume Activation 2.0"). Zu diesem Zweck bietet Microsoft zwei verschiedene Verfahren an, Key Management Service (KMS) und Multiple Activation Key (MAK).

Abschluss einer Software Assurance

Die Software Assurance ist ein Wartungsvertrag für Kunden mit Volumenlizenzen, dessen wesentliche Begünstigung lange Zeit im Anrecht auf alle Updates bestand, die während seiner Laufzeit veröffentlicht wurden. Dieser Aspekt spielt immer noch eine wesentliche Rolle, aber Microsoft versucht durch zusätzliche Nutzungsrechte oder den exklusiven Zugang zu bestimmen Produkten, mehr Unternehmen zum Abschluss eines solchen Vertrags zu bewegen.

 Daher kann sich erst nach dem Abschluss eines Migrationsprojekts herausstellen, dass sich eine Software Assurance doch gelohnt hätte, aber man während der Umstellung nicht an bestimmte Nutzungsszenarien gedacht hat. Aufgrund der Vorgaben von Microsoft bleibt aber nicht viel Zeit für eine solche Entscheidung: Eine Software Assurance muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Erwerb der Einzelplatz- oder Volumenlizenz abgeschlossen werden.

Neben dem Anrecht auf Updates sind die 3 wesentlichen Faktoren bei der Kalkulation einer Software Assurance:

  • Anrecht auf Windows 7 Enterprise: Diese Edition ist in puncto Funktionsumfang identisch mit der Ultimate, Letztere ist aber eine Consumer-Variante mit wesentlichen Einschränkungen im Firmeneinsatz (kein Re-Imaging-Recht, 5 statt 10 Jahre Support). Windows 7 Enterprise enthält exklusiv fast alle neuen Funktionen für die professionelle Nutzung, darunter die Laufwerksverschlüsselung Bitlocker, die WAN-Beschleunigung BrancheCache, das Whitelisting von Anwendungen namens AppLocker sowie die VPN-Alternative DirectAccess.
  • Wenn man diese Funktionen zumindest teilweise durch separate Produkte von Drittanbietern nachrüsten muss, können höhere Kosten auflaufen als durch eine Software Assurance (siehe: Alternativen zu Bitlocker, Alternativen zu BranchCache, Alternativen zu AppLocker). Die Enterprise Edition darf auch nach Ablauf der Software Assurance weiter genutzt werden.
  • Einsatz virtueller Desktops: Seit der Umstellung von der VECD auf die Windows VDA ist seit 1. Juli 2010 der Zugriff von Windows-PCs, für die eine Software Assurance abgeschlossen wurde, ohne zusätzliche Gebühren erlaubt. Dagegen müssen für PCs ohne ein solches Abonnement pro Jahr ca. 100 Euro entrichtet werden, das Gleiche gilt auch für Thin Clients. Zusätzlich erlaubt die Software Assurance, dass bis zu 4 Windows-Instanzen in lokalen virtuellen Maschinen ausgeführt werden.
  • Recht auf den Erwerb des Microsoft Optimization Pack (MDOP): Im MDOP fasst Microsoft eine Reihe von Tools für das Desktop-Management zusammen. Darunter befindet sich auch die Software zur Applikations-Virtualisierung App-V, der Microsoft eine strategische Bedeutung zumisst. Das MDOP ist für Firmen mit Software Assurance relativ günstig (ca. 10 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr), allerdings erwerben sie keine dauerhafte Lizenz und müssen die MDOP-Tools wieder löschen, wenn der Wartungsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird. Benötigt man nur einzelne Produkte aus dem MDOP, dann gibt es dafür eine Reihe von Alternativen.


Welchen Wert ein Unternehmen den anderen Vergünstigungen beimisst, etwa Trainings-Gutscheinen, erweitertem Support oder den Fundamentals for Legacy PCs, dürfte unterschiedlich, aber in den meisten Fällen nicht ausschlaggebend für eine Software Assurance sein.

Bei allen Berechnungen ist ein Punkt derzeit schwer kalkulierbar: Microsoft wird über seinen Cloud-Service Windows Intune ähnliche Nutzungsrechte anbieten wie eine Kombination aus Software Assurance plus Windows 7 Enterprise und MDOP. Ob ein verlustfreier Wechsel auf dieses Modell möglich sein wird, steht bisher noch nicht fest.

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